Samstag, 7. Januar 2017

Der Klassen und Kapital-Begriff nach Max Weber:


Die Theorie Max Webers: 

 Um den Begriff der Klasse und er Klassenlage zu verstehen muss man die gesamte Theorie Max Webers heranziehen.  Zum leichteren Verständnis und zum Zweck der Übersicht, folgt nun eine grafische Darstellung der Theorie.

 

                                                                                            















Klassen unterscheiden sich primär durch die wirtschaftliche Ebene. Ein Individuum kann objektiv
unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, einer Klasse zugeteilt werden. Ständen hingegen, fühlt sich das Individuum selbst zugehörig. Aspekte die einen Stand ausmachen, sind Dinge wie Prestige, Ehre und Art der Lebensführung. Auch individuelle Vorlieben sind Bestandteil der Einteilung in verschiedene Stände. Der Konsum steht im Vordergrund, jedoch nicht nur was, sondern auch wie konsumiert wird. Parteien unterscheiden sich insofern von Klassen und Ständen, als dass sie eine Form der Vergesellschaftung darstellen. Es handelt sich um eine institutionelle Interessensgruppe. (vgl.Weber, 1964, S. 211)
Da nun ein Überblick geschaffen wurde, folgt nun die Auseinnandersetzung mit dem Klassenbegriff  Max Webers.

Klassenbegriff nach Max Weber:

Max Weber definiert in dem Kapitel IV „Stände und Klassen“ seines Werkes „Wirtschaft und Gesellschaft“ zu allererst den Begriff der „Klassenlage“. Diese soll die „typische Chance 1. der Güterversorgung, 2. Der äußeren Lebensstellung, 3. des inneren Lebensschicksals heißen,  [welches sich aus dem, (Anm. des A.)] Maß und der Art der Verfügungsgewalt“ über Güter definiert. (Weber, 1964, S. 177) Die Gemeinsamkeit aller Klassenlagen besteht immer aus „Besitz“ und „Besitzlosigkeit“. Eine „Klasse“ bezeichnet Weber als eine Gruppe von Menschen, welche sich in derselben Klassenlage befinden. „Klassenlage und Klasse bezeichnet an sich nur Tatbestände gleicher (oder ähnlicher) typischer Interessenlagen, in denen der Einzelne sich ebenso wie zahlreiche andere befindet“(Weber, 1964, S. 177).  Max Weber unterteilt den Klassenbegriff in drei Kategorien welche sich durch andere Merkmale unterscheiden. Diese werden nachfolgend in einer Grafik zur besseren Übersicht dargestellt.

Klasse
Primäres Merkmal welches die Klassenlage bestimmt
Besitzklasse
Besitzunterschiede
Erwerbsklasse
Die Chance der Marktverwertung von Gütern oder Leistungen
Soziale Klasse

Gesamtheit der Klassenlagen, zwischen denen ein Wechsel persönlich oder in der Generationenfolge leicht möglich ist und typischerweise auch stattfindet.
            Tabelle 2 (vgl. Weber, 1964, S. 223)


Die Besitzklasse wird hauptsächlich durch die Unterschiede im Besitz differenziert. Die Erwerbsklasse hingegen  unterscheidet sich durch die Chance der Marktverwertung von Gütern oder Leistungen, kurz: durch die berufliche Stellung. In der sozialen Klasse ist die Abstufung nicht so trivial zu sehen. Es gibt eine Differenzierung nach Klassenlagen, jedoch ist diese eine horizontale im Gegensatz zu den beiden erstgenannten Klassen. Die soziale Klasse fasst verschiedene Klassenlagen in Kategorien zusammen, in welchen das Wechseln oder Übertreten von der einen Klassenlage zur Anderen leicht möglich ist und auch typischerweise passiert.

Soziale Klasse
Arbeiterschaft als Ganzes
Kleinbürgertum
die besitzlose Intelligenz und Fachgeschulte
die Klassen der Besitzenden und durch Bildung Privilegierten
Tabelle 4 (vgl. Weber, 1964,  S. 225)
Wie in der Grafik ersichtlich, ist die soziale Klasse in vier Kategorien unterteilt, welche in keiner vertikalen, sondern einer horizontalen Gliederung konzipiert ist. Zum einen besteht die soziale Klasse aus der Arbeiterschaft als Ganzes, dem Kleinbürgertum, der besitzlosen Intelligenz und der fachgeschulten Menschen als auch der Klasse der Besitzenden und durch Bildung Privilegierten. Innerhalb dieser Kategorien, ist es wie bereits erwähnt, deren Angehörigen möglich, in eine andere Klassenlage zu wechseln. Somit ist ein Auf- oder Abstieg innerhalb dieser Unterteilung möglich und findet auch statt. (vgl. Weber, 1964, S. 225) Im Folgenden wird genauer auf die Besitz und Erwerbsklasse eingegangen. Anschließend widmet sich diese Arbeit dem Kapitalbegriff im Verständnis von Max Weber.

Die Besitzklasse  und die Erwerbsklasse werden ein weiteres Mal in Unterkategorien unterschieden. Sie werden jeweils in eine Privilegierte Klasse in eine Mittelklasse und in eine negativ privilegierte Klasse aufgeteilt. Mit Hilfe der folgenden Grafik soll ein leichteres Verständnis, der beiden soeben erwähnten Klassen ermöglicht werden.


Besitzklasse
Erwerbsklasse

Angehörige
Typische Angehörige
Unter Umständen auch angehörig
privilegierte Klasse
Rentner:
a)        Sklavenbesitzer
b)       Bodenrentner
c)        Gläubiger
d)       Anlagenbesitzer
e)        Bergwerksrentner
Unternehmer:
a)        Händler
b)       Reeder
c)        gewerbliche Unternehmer
d)       landwirtschaftliche                     Unternehmer
e)        Bankiers und
f)        Finanzierungs-Unternehmer

a)        „freie Berufe“ mit bevorzugten Fähigkeiten (Anwälte, Ärzte, Künstler)
b)       Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten (eigenen oder geschulten)
Mittelklasse
Schichten aller Art

Selbstständige Bauern und Handwerker
Beamte und Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten

negativ privilegierte Klasse
a)        Unfreie/ Sklaven
b)       Deklassierte
c)        Verschuldete
d)       Arme
Arbeiter mit  verschiedenen Qualifikationen:
a)        angelernte
b)       ungelernte

Tabelle 3 (vgl. Weber,1964, S. 223ff)


Innerhalb der  Besitzklasse bestehen die Unterschiede in der Menge an Eigentum. Dazu gehören auch nicht greifbare Güter wie Bildung oder die Möglichkeit zu sparen. Des Weiteren zeichnet sich die privilegierte Besitzklasse durch den Besitz von Luxusgütern und die Monopolstellung beim Verkauf von Gütern aus. Angehörige dieser Klasse sind meist verschiedene Formen von Rentnern. Als Beispiele seien Sklaven-, Boden-, und Bergwerksrentner genannt. Die mittlere Besitzklasse verfügt über Bildung und Besitz in Maßen. Die negativ privilegierte Besitzklasse verfügt hingegen über keinen Besitz oder Schulbildung. Dieser Klasse gehören meist Außenseiter wie Sklaven, Deklassierte, Verschuldete und Arme an.  Der primäre Faktor nach dem die Erwerbsklasse ausdifferenziert wird, ist die Chance auf liquidieren von Gütern oder der eigenen Arbeitskraft. Auch die Entlohnung der erlernten Berufe spielt dabei eine Rolle. Typische Angehörige der privilegierten Erwerbsklasse sind Unternehmer. Unter Umständen können dieser Klasse jedoch auch freiberuflich arbeitende Menschen angehören, wenn diese über bevorzugte Fähigkeiten verfügen. Darunter fallen Ärzte, Anwälte sowie Künstler. Des Weiteren können unter Umständen Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten in die privilegierte Erwerbsklasse fallen. (vgl. Weber, 1964, S. 223ff) Das kann zum Beispiel bedeuten, dass in einem Dorf mit nur einem Schmied dessen Dienste unerlässlich und wichtig sind. Da er eine Monopolstellung innehat, kann er neben dem ansässigen Arzt ebenfalls zur privilegierten Besitzklasse zählen. In einer Stadt jedoch, wo viele Schmiede ihre geschulten Qualitäten anbieten, ist es gut möglich das der Schmied nicht der privilegierten Erwerbsklasse angehört, sondern der Mittelklasse. Der Mittelklasse der Erwerbsklasse gehören meist selbstständige Bauern und Handwerker an. Es können jedoch unter Umständen auch Beamte und wie in dem Beispiel schon beschrieben, Arbeiter mit monopolistischen Fähigkeiten dieser Klasse angehören. Typischerweise werden An- und Ungelernte zu der negativ privilegierten Erwerbsklasse gezählt. (vgl. ebd., 1964, S. 223ff)

Kapitalbegriff nach Max Weber:

„Kapital“ definiert Weber folgendermaßen:  


„Kapital heißt die zum Zwecke der Bilanzierung bei Kapitalrechnung festgestellte Geldschätzungssumme der für die Zwecke des Unternehmens verfügbaren Erwerbsmittel, Gewinn bzw. Verlust der durch die Abschlußbilanz ermittelte Mehr- bzw. Minderbetrag der Schätzungssumme gegenüber derjenigen der Anfangsbilanz“  (Weber, 1964, S. 64).
 
Diese Definition lässt nicht viel Platz für Interpretationen. Weber sieht Kapital rein in Form einer Einheit zum Schätzen von Vermögen. Dazu dient die Kapitalrechnung, welche ebenfalls die Kontrolle von Erwerbschancen und Erfolgen darstellt. Dabei bezieht sich Weber auf sämtliche Erwerbsgüter, egal ob in Natura oder in Geld Form. (vgl. ebd.)

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