Die Theorie Max Webers:
Um den Begriff der Klasse und er Klassenlage zu verstehen muss man die gesamte Theorie Max Webers heranziehen. Zum leichteren Verständnis und zum Zweck der Übersicht, folgt nun eine grafische Darstellung der Theorie.
Klassen unterscheiden sich primär
durch die wirtschaftliche Ebene. Ein Individuum kann objektiv
unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, einer Klasse zugeteilt werden. Ständen hingegen, fühlt sich das Individuum selbst zugehörig. Aspekte die einen Stand ausmachen, sind Dinge wie Prestige, Ehre und Art der Lebensführung. Auch individuelle Vorlieben sind Bestandteil der Einteilung in verschiedene Stände. Der Konsum steht im Vordergrund, jedoch nicht nur was, sondern auch wie konsumiert wird. Parteien unterscheiden sich insofern von Klassen und Ständen, als dass sie eine Form der Vergesellschaftung darstellen. Es handelt sich um eine institutionelle Interessensgruppe. (vgl.Weber, 1964, S. 211)
unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, einer Klasse zugeteilt werden. Ständen hingegen, fühlt sich das Individuum selbst zugehörig. Aspekte die einen Stand ausmachen, sind Dinge wie Prestige, Ehre und Art der Lebensführung. Auch individuelle Vorlieben sind Bestandteil der Einteilung in verschiedene Stände. Der Konsum steht im Vordergrund, jedoch nicht nur was, sondern auch wie konsumiert wird. Parteien unterscheiden sich insofern von Klassen und Ständen, als dass sie eine Form der Vergesellschaftung darstellen. Es handelt sich um eine institutionelle Interessensgruppe. (vgl.Weber, 1964, S. 211)
Da nun ein Überblick
geschaffen wurde, folgt nun die Auseinnandersetzung mit dem Klassenbegriff Max Webers.
Klassenbegriff nach Max Weber:
Max Weber definiert in dem Kapitel IV
„Stände und Klassen“ seines Werkes „Wirtschaft und Gesellschaft“ zu allererst
den Begriff der „Klassenlage“. Diese soll die „typische Chance 1. der
Güterversorgung, 2. Der äußeren Lebensstellung, 3. des inneren Lebensschicksals
heißen, [welches sich aus dem, (Anm. des A.)] Maß
und der Art der Verfügungsgewalt“ über Güter definiert. (Weber, 1964, S. 177) Die Gemeinsamkeit
aller Klassenlagen besteht immer aus „Besitz“ und „Besitzlosigkeit“. Eine
„Klasse“ bezeichnet Weber als eine Gruppe von Menschen, welche sich in
derselben Klassenlage befinden. „Klassenlage und Klasse bezeichnet an sich nur
Tatbestände gleicher (oder ähnlicher) typischer Interessenlagen, in denen der
Einzelne sich ebenso wie zahlreiche andere befindet“(Weber, 1964, S. 177). Max Weber unterteilt den Klassenbegriff in
drei Kategorien welche sich durch andere Merkmale unterscheiden. Diese werden
nachfolgend in einer Grafik zur besseren Übersicht dargestellt.
Klasse
|
Primäres Merkmal welches die Klassenlage bestimmt
|
Besitzklasse
|
Besitzunterschiede
|
Erwerbsklasse
|
Die Chance der Marktverwertung von
Gütern oder Leistungen
|
Soziale Klasse
|
Gesamtheit der Klassenlagen,
zwischen denen ein Wechsel persönlich oder in der Generationenfolge leicht
möglich ist und typischerweise auch stattfindet.
|
Die Besitzklasse wird hauptsächlich
durch die Unterschiede im Besitz differenziert. Die Erwerbsklasse hingegen unterscheidet sich durch die Chance der Marktverwertung
von Gütern oder Leistungen, kurz: durch die berufliche Stellung. In der sozialen
Klasse ist die Abstufung nicht so trivial zu sehen. Es gibt eine
Differenzierung nach Klassenlagen, jedoch ist diese eine horizontale im
Gegensatz zu den beiden erstgenannten Klassen. Die soziale Klasse fasst
verschiedene Klassenlagen in Kategorien zusammen, in welchen das Wechseln oder
Übertreten von der einen Klassenlage zur Anderen leicht möglich ist und auch
typischerweise passiert.
Soziale
Klasse
|
|||
Arbeiterschaft als Ganzes
|
Kleinbürgertum
|
die
besitzlose Intelligenz und Fachgeschulte
|
die
Klassen der Besitzenden und durch Bildung Privilegierten
|
Wie in der Grafik ersichtlich, ist
die soziale Klasse in vier Kategorien unterteilt, welche in keiner vertikalen,
sondern einer horizontalen Gliederung
konzipiert ist. Zum einen besteht die soziale Klasse aus der Arbeiterschaft als
Ganzes, dem Kleinbürgertum, der besitzlosen Intelligenz und der fachgeschulten
Menschen als auch der Klasse der Besitzenden und durch Bildung Privilegierten.
Innerhalb dieser Kategorien, ist es wie bereits erwähnt, deren Angehörigen
möglich, in eine andere Klassenlage zu wechseln. Somit ist ein Auf- oder Abstieg
innerhalb dieser Unterteilung möglich und findet auch statt. (vgl. Weber, 1964,
S. 225) Im Folgenden wird genauer auf die Besitz und Erwerbsklasse eingegangen.
Anschließend widmet sich diese Arbeit dem Kapitalbegriff im Verständnis von Max
Weber.
Die Besitzklasse und die Erwerbsklasse werden ein weiteres Mal
in Unterkategorien unterschieden. Sie werden jeweils in eine Privilegierte Klasse in eine Mittelklasse und in eine negativ privilegierte Klasse aufgeteilt.
Mit Hilfe der folgenden Grafik soll ein leichteres Verständnis, der beiden
soeben erwähnten Klassen ermöglicht werden.
Besitzklasse
|
Erwerbsklasse
|
||
Angehörige
|
Typische Angehörige
|
Unter Umständen auch angehörig
|
|
privilegierte Klasse
|
Rentner:
a)
Sklavenbesitzer
b) Bodenrentner
c)
Gläubiger
d) Anlagenbesitzer
e)
Bergwerksrentner
|
Unternehmer:
a)
Händler
b) Reeder
c)
gewerbliche
Unternehmer
d) landwirtschaftliche Unternehmer
e)
Bankiers
und
f)
Finanzierungs-Unternehmer
|
a)
„freie
Berufe“ mit bevorzugten Fähigkeiten (Anwälte, Ärzte, Künstler)
b) Arbeiter mit monopolistischen
Qualitäten (eigenen oder geschulten)
|
Mittelklasse
|
Schichten aller Art
|
Selbstständige Bauern und Handwerker
|
Beamte und Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten
|
negativ privilegierte
Klasse
|
a)
Unfreie/
Sklaven
b) Deklassierte
c)
Verschuldete
d) Arme
|
Arbeiter mit
verschiedenen Qualifikationen:
a)
angelernte
b) ungelernte
|
Innerhalb der Besitzklasse bestehen die Unterschiede in der
Menge an Eigentum. Dazu gehören auch nicht greifbare Güter wie Bildung oder die
Möglichkeit zu sparen. Des Weiteren zeichnet sich die privilegierte
Besitzklasse durch den Besitz von Luxusgütern und die Monopolstellung beim
Verkauf von Gütern aus. Angehörige dieser Klasse sind meist verschiedene Formen
von Rentnern. Als Beispiele seien Sklaven-, Boden-, und Bergwerksrentner
genannt. Die mittlere Besitzklasse verfügt über Bildung und Besitz in Maßen.
Die negativ privilegierte Besitzklasse verfügt hingegen über keinen Besitz oder
Schulbildung. Dieser Klasse gehören meist Außenseiter wie Sklaven,
Deklassierte, Verschuldete und Arme an. Der primäre Faktor nach dem die Erwerbsklasse
ausdifferenziert wird, ist die Chance auf liquidieren von Gütern oder der
eigenen Arbeitskraft. Auch die Entlohnung der erlernten Berufe spielt dabei
eine Rolle. Typische Angehörige der privilegierten Erwerbsklasse sind
Unternehmer. Unter Umständen können dieser Klasse jedoch auch freiberuflich arbeitende
Menschen angehören, wenn diese über bevorzugte Fähigkeiten verfügen. Darunter
fallen Ärzte, Anwälte sowie Künstler. Des Weiteren können unter Umständen
Arbeiter mit monopolistischen Qualitäten in die privilegierte Erwerbsklasse
fallen. (vgl. Weber, 1964, S. 223ff) Das kann zum Beispiel bedeuten, dass in
einem Dorf mit nur einem Schmied dessen Dienste unerlässlich und wichtig sind.
Da er eine Monopolstellung innehat, kann er neben dem ansässigen Arzt ebenfalls
zur privilegierten Besitzklasse zählen. In einer Stadt jedoch, wo viele
Schmiede ihre geschulten Qualitäten anbieten, ist es gut möglich das der
Schmied nicht der privilegierten Erwerbsklasse angehört, sondern der
Mittelklasse. Der Mittelklasse der Erwerbsklasse gehören meist selbstständige
Bauern und Handwerker an. Es können jedoch unter Umständen auch Beamte und wie
in dem Beispiel schon beschrieben, Arbeiter mit monopolistischen Fähigkeiten
dieser Klasse angehören. Typischerweise werden An- und Ungelernte zu der
negativ privilegierten Erwerbsklasse gezählt. (vgl. ebd., 1964, S. 223ff)
Kapitalbegriff nach Max Weber:
„Kapital heißt
die zum Zwecke der Bilanzierung bei Kapitalrechnung festgestellte
Geldschätzungssumme der für die Zwecke des Unternehmens verfügbaren
Erwerbsmittel, Gewinn bzw. Verlust der durch die Abschlußbilanz ermittelte
Mehr- bzw. Minderbetrag der Schätzungssumme gegenüber derjenigen der
Anfangsbilanz“ (Weber, 1964, S. 64).
Diese Definition lässt nicht viel Platz
für Interpretationen. Weber sieht Kapital rein in Form einer Einheit zum
Schätzen von Vermögen. Dazu dient die Kapitalrechnung, welche ebenfalls die
Kontrolle von Erwerbschancen und Erfolgen darstellt. Dabei bezieht sich Weber
auf sämtliche Erwerbsgüter, egal ob in Natura oder in Geld Form. (vgl. ebd.)
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